Was Sie danach in der Hand haben
Sie erhalten von uns eine nachvollziehbare Dokumentation mit den Messwerten, den festgestellten Mängeln und einer klaren Einordnung: Was ist sofort zu beheben, was sollte mittelfristig angegangen werden, was ist unkritisch. Wir sagen Ihnen offen, wenn eine Anlage grundsätzlich am Ende ihrer Nutzungsdauer ist — genauso offen sagen wir aber, wenn ein Weiterbetrieb vertretbar ist. Zeigt die Prüfung größeren Handlungsbedarf, können wir die Anlage modernisieren, ohne dass Sie einen weiteren Betrieb einbinden müssen.
Wie oft geprüft werden sollte
Die Prüffristen richten sich nach Art der Anlage, der Nutzung und der Umgebung: Ein Büro wird anders bewertet als eine Werkstatt mit hoher mechanischer Belastung. Für ortsveränderliche Geräte in Betrieben gelten kürzere Intervalle als für die feste Installation. Wir legen mit Ihnen ein sinnvolles Intervall fest und erinnern Sie an die nächste Prüfung, damit die Frist nicht unbemerkt verstreicht. Die verbindliche Festlegung der Fristen ist Teil Ihrer Gefährdungsbeurteilung — dabei unterstützen wir technisch, ersetzen aber keine arbeitsrechtliche Beratung.