Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte: Was dabei kontrolliert wird
„Die Elektrik wird geprüft“ klingt nach einer Formalie mit Plakette. Tatsächlich steckt dahinter eine strukturierte Abfolge aus Sichtprüfung, Messungen und Funktionskontrolle, die Mängel sichtbar macht, die im Betrieb niemand bemerkt. Dieser Beitrag beschreibt, was bei der Prüfung ortsfester Anlagen und ortsveränderlicher Betriebsmittel tatsächlich passiert — und was die Dokumentation am Ende wert ist.
Zwei verschiedene Prüfungen
Unterschieden wird zwischen der ortsfesten Anlage — also allem, was fest verbaut ist: Verteilung, Leitungen, Steckdosen, Schalter, fest angeschlossene Geräte — und den ortsveränderlichen Betriebsmitteln, also allem, was man in die Hand nimmt und umsteckt: Werkzeuge, Verlängerungen, Küchengeräte, Ladegeräte, Bürotechnik. Beide werden nach unterschiedlichen Verfahren und in unterschiedlichen Intervallen geprüft.
Die drei Schritte jeder Prüfung
1
Besichtigen
Zuerst die Sichtprüfung, und sie findet mehr, als man denkt: beschädigte Isolierungen, gequetschte Leitungen, provisorische Reparaturen, überbrückte Schutzeinrichtungen, verfärbte Kontakte, ungeeignete Mehrfachverteiler in Dauerbetrieb, fehlende Abdeckungen. Ein erheblicher Teil aller festgestellten Mängel wird in diesem Schritt entdeckt.
2
Erproben und Messen
Dann folgen die Messungen. Geprüft werden unter anderem der Schutzleiter und seine Verbindungen, der Isolationswiderstand, die Bedingungen für das rechtzeitige Abschalten im Fehlerfall und das Auslöseverhalten der Fehlerstromschutzschalter. Bei Geräten kommen Schutzleiter- und Ableitstrommessungen hinzu. Diese Werte lassen sich nicht schätzen — genau deshalb ist die Prüfung mehr als eine Inaugenscheinnahme.
3
Bewerten und Dokumentieren
Die Messwerte werden mit den zulässigen Grenzwerten verglichen und bewertet. Sie erhalten ein Protokoll mit den Ergebnissen, den festgestellten Mängeln und einer Einordnung nach Dringlichkeit. Geräte werden gekennzeichnet, sodass im Betrieb erkennbar ist, was geprüft wurde und wann die nächste Prüfung ansteht.
Wie oft geprüft werden muss
Feste Intervalle für alle gibt es nicht. Die Fristen richten sich nach Art der Anlage, Nutzung und Umgebungsbedingungen: Ein Büro wird anders bewertet als eine Werkstatt mit hoher mechanischer Belastung oder eine Baustelle. Ortsveränderliche Geräte werden häufiger geprüft als die feste Installation, weil sie stärker beansprucht werden.
In Betrieben ist die Festlegung der Prüffristen Teil der Gefährdungsbeurteilung und damit Aufgabe des Arbeitgebers. Der prüfende Fachbetrieb unterstützt dabei fachlich, ersetzt aber keine arbeitsrechtliche Beratung.
Die häufigsten Mängel
Fehlender oder nicht funktionsfähiger Fehlerstromschutz.
Beschädigte Anschlussleitungen an Werkzeugen und Verlängerungen.
Provisorien, die dauerhaft geworden sind — Mehrfachverteiler in Reihe, offene Klemmstellen.
Überlastete Stromkreise durch nachträglich angeschlossene Verbraucher.
Fehlende oder falsche Beschriftung der Verteilung.
Wärmespuren an Klemmstellen, oft ohne dass es jemandem aufgefallen wäre.
Was passiert, wenn Mängel gefunden werden
Mängel werden dokumentiert und nach Dringlichkeit eingeordnet. Was eine unmittelbare Gefahr darstellt, wird sofort außer Betrieb genommen oder behoben. Alles Weitere lässt sich planen. Sie entscheiden, ob der prüfende Betrieb die Behebung übernimmt — das ist üblich, aber keine Pflicht. Zeigt sich, dass die Anlage grundsätzlich am Ende ihrer Nutzungsdauer ist, führt der Weg zur Modernisierung der Anlage; bei akuten Befunden hilft kurzfristige Hilfe bei Störungen.
Was die Dokumentation wert ist
Das Prüfprotokoll ist der Beleg dafür, dass die Anlage zum Prüfzeitpunkt in einem bestimmten Zustand war. Für Betriebe ist es der Nachweis, dass die Prüfpflicht erfüllt wurde. Für Eigentümer und Vermietende schafft es Klarheit über den Ist-Zustand — beim Mieterwechsel, vor Umbauten und im Gespräch mit Versicherungen. Es ist ausdrücklich keine Garantie für die Zukunft: Eine Anlage kann nach der Prüfung durch Nutzung, Feuchtigkeit oder neue Verbraucher wieder mangelhaft werden. Genau deshalb wird wiederkehrend geprüft.
Häufige Fragen zur Prüfung
Nein, in der Regel nicht. Einzelne Messungen erfordern kurzzeitiges Abschalten von Stromkreisen. Das lässt sich meist so legen, dass die Abläufe kaum betroffen sind.
Die Prüfung muss von einer dafür qualifizierten Elektrofachkraft mit geeigneten Messmitteln durchgeführt werden. Eine reine Sichtkontrolle durch angelerntes Personal genügt nicht.
Bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln ja — jedes Gerät wird einzeln geprüft und gekennzeichnet. Deshalb hängt der Aufwand vor allem an der Stückzahl.
Auch sie werden im Betrieb genutzt und sind daher relevant. Regeln Sie im Vorfeld, wie damit umgegangen wird — das vermeidet Diskussionen am Prüftag.
Eine allgemeine gesetzliche Pflicht wie im Betrieb besteht nicht. Sinnvoll ist sie trotzdem, besonders bei älteren Anlagen, vor einem Kauf oder bei Vermietung.
Verantwortlich für den Inhalt: Abdul Kerim Numan Cakir, Geschäftsführer der Hanse Elektroservice MI.CK GmbH, Vogteistr. 9, 21079 Hamburg.
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